Anmeldung

Sie können sich bei uns schriftlich (per Post, Fax, email) anmelden. Die Anmeldung kann telefonisch erfolgen, jedoch muss der “bürokratische Teil” bei der ersten Unterrichtsstunde nachgeholt werden.

Bitte lesen Sie sich dafür sorgfältig unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen:

    1. Die Anmeldung ist verbindlich.

    2. Eine Bestätigung von uns erfolgt nicht. Kommen Sie einfach zur ersten Stunde. Sie erhalten nur Mitteilung, sollte ein Kurs nicht stattfinden.

    3. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer zur Zahlung des gesamten Honorars.

    4. Das Kurshonorar muss bis zur ersten Unterrichtseinheit entrichtet werden, in bar oder auf unser Konto (Volksbank Kassel Göttingen, Kontonummer: 409 3003, BLZ 520 900 00, BIC: GENODE51KS1, IBAN: DE68 5209 0000 0004 0930 03 Kontoinhaber: Nierling/Schneider) mit Verwendungszweck und Teilnehmernamen.

    5. Aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht auf einen anderen Termin verlegt werden.

    6.  Die Entscheidung über eine Verschiebung des Unterrichtes an einen Wunschort und/oder -termin unterliegt einzig Frema.

    7. Eine Rückerstattung der Kursgebühr für eigenverschuldetes Versäumnis der Kursteilnehmer erfolgt nicht.

    8. Bei Einlösung einer komplett gestempelten Rabattkarte, wird kein weiterer Rabatt (z.B. Paaranmeldung) eingeräumt. Der Betrag der Zuzahlung ergibt sich aus dem derzeitigen gültigen Kurshonorar.

    9. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Auch sonst ist das Kurshonorar bei Minderjährigen fällig. (Taschengeldparagraph)

    11. Die, auf der Anmeldung, angegebenen Daten werden ausschließlich für betriebsinterne Zwecke in der EDV gespeichert und von uns nicht an Dritte weitergegeben.

    12. Die Ausübung des Tanzsports und Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Für Personenschäden übernimmt Frema keinerlei Haftung.

    13. Frema haftet nicht bei Diebstahl und Sachbeschädigungen. Bei Sachbeschädigungen durch Kursteilnehmer, in den von Frema angemieteten Räumen, ist Frema berechtig, die Personalien an den Vermieter weiter zu geben.

    14. Mit geleisteter Unterschrift erkennt der Teilnehmer/die verantwortliche Person/en die Teilnahmebedingungen an.