1. Vertragsgegenstand
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Gastspielvertrag mit dem sich der Auftragnehmer (AN) verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zum oben angegebenen Zeitpunkt für den oben vorgesehenen Zeitraum eine Beschallungsanlage mit Zubehör und Bedienungspersonal gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der AG diese Leistung des Vermieters abzunehmen und diese, wie vereinbart zu vergüten.
2. Leistungen des Auftragnehmers (AN)
Der AN Übernimmt den Transport der Veranstaltungstechnik und beginnt zu dem angegebenen Zeitpunkt mit dem Aufbau der Anlage. Die Zusammenstellung der Technik wird allein durch den AN vorgenommen, der diese an der Raumgröße und dem Publikum ausrichtet. Die Disposition und Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stil und die Art der Darbietung, die dem AG bekannt gemacht worden sind, allein dem AN. Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung durch den AN. Zusätzliche Leistungen, wie unter Punkt 5 aufgeführt, werden vom AN gegen zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt.
3. Leistungen des Auftraggebers (AG)
Der AG verpflichtet sich, dem AN den Veranstaltungsort zu dem oben angegebenen Zeitpunkt des Beginns des Aufbaus zugänglich zu machen. Fällt den Betrieb der Veranstaltungstechnik wird durch den AG ein Stromanschluss mit einer Absicherung von min. 16 A, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es sollte eine angemessene Umkleidemöglichkeit für das Personal des ANs vorhanden sein. Während der Veranstaltung übernimmt der AG die Kosten für die Bewirtung des vom AN eingesetzten Personals. Der AG verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern und/oder GEMA-Gebühren in voller Höhe zu übernehmen. Die festgelegte Veranstaltungsdauer verlängert sich automatisch um jeweils eine Stunde, sofern der AG dem AN das Ende der Veranstaltung nicht mitteilt. Das tatsächliche Ende der Veranstaltung muss spätestens 30 Minuten vorher durch den AG mitgeteilt werden.
4. Gewährleistung und Haftung
Der AN übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der Darbietung bei dem Publikum und den Gästen des AGs. Die Haftung des ANs gegenüber dem AG - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des vom AN eingesetzten Personals.
Von der Haftung durch den AN ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Der AG übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraumes und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom AN am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger des ANs.
5. Vergütung
Hinsichtlich der Vergütung wird zwischen der Grundgage, für die vereinbarten Veranstaltungsdauer auf Seite 1, der Stundengage, für den die vereinbarte Veranstaltungsdauer überschreitenden Zeitraum, der Pauschale für die An- und Abfahrtszeit sowie der Bezahlung für die vom AG zusützlich gemieteten Leistungen unterschieden.
Die Grundgage für die oben vereinbarte Veranstaltungsdauer beträgt xxx €‚¬ Die Grundgage beinhaltet eine angemessen dimensionierte Beschallungsanlage bis 120 Personen mit Mischpult, computerbasierten Abspielsystem, Mikrophon, hochwertige Lautsprecher, Beleuchtungsanlage (Effektlicht/Discolicht) inkl. Steuerung und Personal
Fahrtkosten (xxx km zu derzeit 0,70€‚¬)
Der Preis für jede darüber hinaus angefangene Stunde beläuft sich auf 70,00€
Sämtliche Preise verstehen sich brutto, in EURO und inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
Die Grundgage und evtl. zusätzlichen Leistungen muss bis spätestens XX Tage vor der Veranstaltung, also bis zum xx.xx.xxxx , zu min. 50% (also min. xxx Euro) in bar übergeben oder auf dem Konto des Auftragnehmers bei der Kasseler Bank, BIC: GENODE51KS1, IBAN: DE68 5209 0000 0004 0930 03 mit dem Verwendungszweck XXXXX eingegangen sein.
Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Einbehalten wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug werden dem AG Zinsen nach § 288 Abs. 1 BGB über den Gesamtrechnungsbetrag in Rechnung gestellt. Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg der AN beim Publikum des AGs.
6. Rücktritt und Verhinderung
Beiden Vertragspartnern wird die Rücktrittsmöglichkeit bis zum xx.xx.xxx eingeräumt. Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels.
Eine Verhinderung des ANs durch Krankheit oder Unfall, hat dieser unverzüglich dem AG schriftlich durch ein Ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen. Die Leistungspflicht des ANs hebt sich in diesem Fall gegen die Vergütungspflicht des AGs auf.
Im Falle des Rücktritts durch die Absage des AGs, nach dem angegebenen Rücktrittsdatum, oder aus einem anderen, vom AG zu vertretenden Grund, erklärt sich der AG damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung in Höhe von mindestens 50% der vereinbarten Grundgage und der vereinbarten zusätzlichen Leistungen inkl. MwSt. dem AN binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des ANs zu überweisen. Die Entschädigung kann auch anteilig mit erfolgten Anzahlungen verrechnet werden.
7. Schlussbestimmungen
Der AG erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages zusätzlich damit einverstanden, dass der AN den Namen des AGs für seine Referenzen verwendet.
Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und die Abzeichnung durch den AN. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.
Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Kassel.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer- und Leistungsbedingungen des AN sind bindender Bestandteil dieses Vertrages.